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Abrechnung

Klare Abrechnung. Keine Überraschungen.

Privatärztliche Leistungen rechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab – einzeln, nachvollziehbar und nach der tatsächlich erbrachten Leistung. Welche Untersuchungen sinnvoll sind und welche Kosten voraussichtlich entstehen, besprechen wir mit Ihnen, bevor etwas durchgeführt wird.

  • Erstgespräch und Untersuchung

    Ärztliches Gespräch, Beurteilung und körperliche Untersuchung werden einzeln nach GOÄ abgerechnet – abhängig von Umfang und medizinischer Fragestellung.

  • Labor und externe Diagnostik

    Labor- und Funktionsdiagnostik wird separat nach tatsächlichem Umfang berechnet und je nach Versicherungsstatus direkt durch das beauftragte Labor.

  • Behandlung, Medikamente, Infusion

    Eine Behandlung, verordnete Medikamente oder eine Infusion werden separat nach Indikation, Verfahren und Aufwand berechnet – nur nach ärztlicher Indikationsprüfung.

  • Verlaufskontrollen

    Verlaufs- und Sicherheitskontrollen einschließlich erforderlicher Laborkontrollen werden ebenfalls einzeln nach GOÄ abgerechnet.

  • Vorab besprochen

    Bei umfangreicheren Untersuchungen, Behandlungsserien oder längerfristiger Betreuung besprechen wir den voraussichtlichen Kostenrahmen vorher transparent.

  • Erstattung

    Ob und in welcher Höhe private Versicherungen oder Beihilfestellen Kosten erstatten, hängt vom individuellen Vertrag und der medizinischen Indikation ab.

Kostenbestandteile der aktuellen Angebote

Pauschalpreise für medizinische Leistungen gibt es nicht. Die Abrechnung erfolgt immer einzeln nach der tatsächlich erbrachten Leistung.

  • Persönlicher Gesundheitscheck

    Arztgespräch, Untersuchung und Befundbesprechung werden nach GOÄ abgerechnet. Labor und externe Diagnostik richten sich nach dem individuell vereinbarten Umfang.

  • Persönliche Gesundheitsbegleitung

    Behandlungsschritte, vereinbarte Folgegespräche und Verlaufskontrollen werden einzeln nach GOÄ abgerechnet. Labor, externe Diagnostik und zusätzlich hinzugezogene fachärztliche Leistungen sind nicht automatisch enthalten.

Wie ein Paketumfang abgerechnet wird

Geplantes Leistungsangebot – Umfang und Verfügbarkeit werden vor dem Praxisstart final bestätigt.

  • Ärztliche Leistungen – Gespräch, Untersuchung, Beurteilung und Befundbesprechung – werden einzeln nach GOÄ abgerechnet, auch innerhalb eines Pakets.
  • Laborleistungen, externe Bildgebung und hinzugezogene fachärztliche Leistungen werden von der jeweiligen Stelle nach ihrem eigenen Umfang berechnet.
  • Leistungen ohne Gebührenposition der GOÄ – etwa Organisation, schriftliche Zusammenfassungen oder Begleitung im Verlauf – vereinbaren wir vorab gesondert und schriftlich.
  • Ein Paket bündelt also den vereinbarten Leistungsumfang; es ist kein Pauschalpreis und keine Abrechnungspauschale.

Paketumfänge im Überblick

Fragen zur Abrechnung klären wir gern vorab – nehmen Sie Kontakt auf.

Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Gesundheit.

Der erste Schritt ist ein persönliches Gespräch – danach klären wir, was zu tun ist, und setzen es um.

Wir rufen Sie zur Terminabstimmung zurück.